Grundstück von 257 Quadratmetern mit Blick auf 2 Straßen mit einer Fassade von 14 m. und 11,40 m. Ein Haus von bis zu 308 Quadratmetern kann auf 2 Etagen gebaut werden. Die städtebaulichen Vorschriften erlauben eine maximale Belegung von 60 % des Grundstücks.
Es könnten auch 2 Häuser von 154 m gebaut werden, einschließlich Gemeinschaftsbereichen. Der Rest des Grundstücks, ca. 103 m², muss für unbebaute Flächen wie einen Garten oder eine Terrasse genutzt werden.